Ukrainern wurde erklärt, in welchem Abstand zu den Zäunen der Nachbarn Büsche und Bäume gepflanzt werden dürfen.


In den staatlichen Bauvorschriften der Ukraine wurden neue Regeln für die Platzierung von Bäumen und Büschen auf privaten Grundstücken in der Nähe der Grenzen benachbarter Grundstücke eingeführt. Diese Änderungen traten am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Gemäß den neuen Normen DBN B.2.2-12:2019 muss der Abstand von der Grenze des Grundstücks zu Büschen mindestens einen Meter betragen. Für Bäume hängt dieser Abstand von der Größe der Krone ab und variiert zwischen 4 und 6 Metern. Er darf jedoch nicht weniger als die Hälfte des Durchmessers der Krone betragen. Wenn beispielsweise der Durchmesser der Baumkrone 9 Meter beträgt, sollte der Mindestabstand von der Grundstücksgrenze 4,5 Meter betragen.
Es ist zu beachten, dass die neuen Normen nur für neue Grundstücke und Wochenendhäuser gelten. Grundstückseigentümer müssen bestehende Pflanzen nicht entfernen, die zuvor gepflanzt wurden.
In Bezug auf andere Länder legt die internationale Praxis unterschiedliche Regeln für diese Frage fest.
In Frankreich hängt der Abstand zur Grundstücksgrenze von der erwarteten Größe der Krone eines ausgewachsenen Baumes ab und kann zwischen 1 und 10 Metern liegen. Auch in Deutschland gibt es genau definierte Regeln für die Höhe von Bäumen und deren Standort.
In den Vereinigten Staaten sind die Anforderungen weniger streng als in europäischen Ländern, aber der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze beträgt zwischen 2 und 5 Metern. Für große Bäume wie Eichen und Ahorn kann dieser Abstand größer sein. In asiatischen Ländern, insbesondere in Japan, werden nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch ästhetische Traditionen bei der Festlegung des Abstands zwischen den Bäumen berücksichtigt.
Früher wurde den Ukrainern die Bedeutung verschärfter Strafen für die Abholzung von Bäumen erklärt.
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