In Malaysia verpflichtet das Unternehmen die Mitarbeiter, ihren Urlaub mit Geolokalisierung zu bestätigen.


Der Chef eines malaysischen Unternehmens verlangte von seiner Mitarbeiterin, die Geolokalisierung bereitzustellen, um zu bestätigen, dass die Frau tatsächlich im Urlaub ist. Mitarbeiter, die keinen Nachweis erbringen, werden als solche betrachtet, die ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben, auch wenn sie am Vortag einen Antrag auf jährlichen Urlaub gestellt haben. Dies berichtet 'Glavkom' unter Berufung auf den South China Morning Post (SCMP).
Eine Einwohnerin Malaysias erzählte in sozialen Netzwerken, dass ihr Arbeitgeber von den Mitarbeitern verlangt, Beweise für ihren Aufenthaltsort während des Urlaubs vorzulegen. Das Unternehmen wird auch Urlaubsanträge 'in Bearbeitung' halten, bis überzeugende Beweise oder Fotos vom Urlaubsort vorliegen. Diese Regelung gilt sogar für Mitarbeiter, die im Krankheitsurlaub oder unbezahltem Urlaub sind.
Der Vorfall ereignete sich, als die Mitarbeiterin des Unternehmens auf eine Insel vor der Küste Malaysias reiste. Die Frau ignorierte die Bitte des Chefs und weigerte sich, ihren Standort mitzuteilen. Infolgedessen erhielt sie mehrere Anrufe von ihrem Chef.
Das Ereignis löste Empörung in den sozialen Netzwerken aus, wo die Nutzer die Malaysierin unterstützten und behaupteten, das Management verletze die persönlichen Grenzen der Mitarbeiter. Die Frau nannte den Namen des Unternehmens nicht, kündigte jedoch an, sich an das Arbeitsministerium zu wenden, falls der Druck seitens der Führung anhält. Nach dem Arbeitsrecht Malaysias haben Mitarbeiter Anspruch auf mindestens acht Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
Die eingereichte Nachricht spiegelt die Situation in einem malaysischen Unternehmen wider, in dem das Management von den Mitarbeitern verlangt, ihren Standort während des Urlaubs nachzuweisen. Dieser Schritt hat Empörung in den sozialen Netzwerken ausgelöst und die Frage nach dem Verstoß gegen die persönliche Privatsphäre der Arbeitnehmer aufgeworfen. Die Lösung solcher Situationen könnte das Eingreifen des Arbeitsministeriums erfordern.Lesen Sie auch
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