Gas, Gold, Salz: Die Regierung hat den Export von strategischen Rohstoffen aus der Ukraine verboten.


Die Regierung der Ukraine hat beschlossen, die Exportbeschränkungen für das Jahr 2025 zu aktualisieren. Ab sofort ist der Export von ukrainischem Gas, Speisesalz und Edelmetallen verboten.
Die Verordnung Nr. 1481 vom 24. Dezember 2024 legt eine Liste von Waren für die Export- und Importlizenzierung fest und gewährt die entsprechenden Kontingente.
Laut der Verordnung wurde für den Export folgender Waren ein Nullkontingent festgelegt: Speisesalz, ukrainisches Gas, Silber, Gold, Abfälle oder Schrott von Edelmetallen.
Im Vergleich zum Jahr 2024 enthält die Liste keine Waren wie Steinkohle, Anthrazit und Brennholz.
Darüber hinaus wurden Kontingente für den Export von Koks-Kohle (nur Klasse 'K') – 1,3 Millionen Tonnen, und Heizöl – 400.000 Tonnen festgelegt.
Das Kabinett der Minister hat auch eine Liste landwirtschaftlicher Produkte genehmigt, deren Export einer Lizenzierung bedarf: Weizen, Mischungen aus Weizen und Roggen (Mischlin), Mais, Raps- und Sonnenblumensamen.
Die aktualisierten Exportbeschränkungen sollen die inländischen Bedürfnisse des Landes in kritischen Gütern sicherstellen. Das Exportverbot für Gas, Gold und Salz zielt darauf ab, die Energiesicherheit und die stabile Versorgung der Bevölkerung mit Grundgütern zu gewährleisten. Die Kontingentierung des Exports von Koks-Kohle und Heizöl hilft, die Exportmengen strategischer Rohstoffe zu kontrollieren und ausreichende Reserven für die Metallurgie und Energieversorgung zu sichern.
Die Lizenzierung des Exports landwirtschaftlicher Produkte sorgt dafür, dass die Lieferungen von Getreide und Ölsaaten überwacht werden, um die Sicherheit der Lebensmittelversorgung des Landes zu gewährleisten. Besondere Kontingente für die EU berücksichtigen die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen der Handelsabkommen mit europäischen Partnern.
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